Wirtschafts-ID im Impressum: Was Website-Besitzer jetzt beachten müssen

Für wirtschaftlich Tätige, die eine Webseite betreiben, ist es entscheidend zu wissen, dass sie ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) zwingend im Impressum angeben müssen, sobald sie diese erhalten und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) besitzen. Die Wirtschafts-ID wird damit zu einer Pflichtangabe, um den gesetzlichen Anforderungen der Impressumspflicht gerecht zu werden.

Wenn Sie bereits eine USt-ID im Impressum angegeben haben, besteht kein weiterer Handlungsbedarf, da die Angabe der Wirtschafts-ID in diesem Fall freiwillig ist.