Zur Zeit werden vermehrt Website – Betreiber abgemahnt, die eine Telefonnummer im Muster – Widerrufsformular eingetragen haben.
Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und macht auch wenig Sinn, denn es ist für den Verbraucher nicht möglich das Muster – Widerrufsformular an eine Telefonnummer zu senden.
Aber Vorsicht beim Ändern! Während die Telefonnummer nicht im Muster – Widerrufsformular stehen darf, ist die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung Pflicht!
Zur Vereinfachung:
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung –> JA
Telefonnummer im Muster – Widerrufsformular –> NEIN
Quelle: it-recht-kanzlei.de