Das Bundesjustizministerium hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema Videostream geantwortet. Aus dieser Antwort geht hervor, dass das bloße Betrachten eines Videostreams nach Meinung des Bundesjustizministeriums keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies berichtet Spiegel Online.
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