Kundenbewertungen: Informationspflicht für Online-Händler

Kundenbewertungen: Informationspflicht für Online-Händler

Die neue Informationspflicht für Online-Händler, die ab dem 28. Mai 2022 in Kraft tritt, erfolgt im Rahmen der Umsetzung der europäischen Omnibusrichtlinie. Diese Richtlinie hat das Ziel, den Verbraucherschutz im digitalen Raum zu stärken und einheitliche Standards für den Online-Handel in Europa zu etablieren.

Indem Händler nun verpflichtet sind, Informationen über die Verifizierung der Produktbewertungen bereitzustellen, wird eine konsistente und vertrauenswürdige Grundlage für Online-Bewertungen geschaffen. Dies trägt zur Förderung eines fairen Wettbewerbs bei und unterstützt Verbraucher dabei, die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte besser einzuschätzen.