KI-Fortbildungspflicht ab Februar 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 2. Februar 2025 gilt in der EU eine Fortbildungspflicht für Mitarbeiter von Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, entwickeln oder betreiben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Beschäftigte über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, um die Systeme sachkundig und verantwortungsvoll einzusetzen. Die Schulungen sollten Grundlagenwissen, ethische Fragestellungen, technische Aspekte und rechtliche Rahmenbedingungen abdecken. Die Pflicht betrifft alle Unternehmen, die mit KI arbeiten .

Zu den betroffenen KI-Systemen gehören unter anderem generative KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini, die Texte, Code oder Bilder erstellen. 

Unternehmen können die Schulungspflicht durch interne Programme, externe Weiterbildungen oder E-Learning-Plattformen erfüllen. Eine frühzeitige Planung ist essenziell, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig das KI-Know-how der Mitarbeiter zu stärken.

Da die Schulungspflicht nur ein Teil der umfassenden EU-KI-Verordnung ist, sollten sich Unternehmen auch mit den weiteren Vorgaben der Verordnung vertraut machen, um alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Verordnung – EU – 2024/1689 – EN – EUR-Lex