Für Unternehmer ist die korrekte Gestaltung des Impressums essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG besteht eine Pflicht zur Angabe einer Identifikationsnummer: Wenn Sie keine Umsatzsteuer-ID besitzen, muss Ihre Wirtschafts-ID zwingend aufgeführt werden.
Besitzen Sie jedoch bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, genügt deren Angabe im Impressum – die Wirtschafts-ID ist in diesem Fall freiwillig.
Die Zuteilung der W-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt automatisch – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Wenn Sie ein Unternehmen neu gründen, wird Ihnen die Nummer schon im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens zugeteilt. Bestehende Unternehmen erhalten ihre W-IdNr. dagegen schrittweise bis voraussichtlich 2026. Offiziell hat die Vergabe am 1. November 2024 begonnen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und Ihre Nummer in den kommenden Monaten oder Jahren automatisch erhalten.
Quellen: eRecht24 Bundesministerium der Finanzen