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Impressum auf Facebook

Das ein Impressum für gewerbliche Anbieter auf Facebook Pflicht ist, ist mittlerweile weithin bekannt. Aber wie man es richtig einbindet ist weiterhin unklar.

Reicht es, das Impressum in der Info Box zu verlinken oder ein entsprechendes Tab (Kategorie auf einer Facebookseite) anzulegen ? Das OLG Düsseldorf hat Ende 2013 dazu eine Entscheidung getroffen (siehe Link unter dem Beitrag).

Kern der Aussage: Es reicht nicht, das Impressum nur in der Info Box zu platzieren.

Auf Webseiten muss das Impressum über die Startseite deutlich sichtbar erreichbar sein und mit einer eindeutigen Bezeichnung (Impressum oder Kontakt) gekennzeichnet werden. Die Info Box (Bezeichnung Info) wird daher in der Entscheidung als nicht eindeutige Bezeichnung angesehen und ist somit nicht ausreichend.

Daher wird geraten, sowohl im Info Bereich als auch im Profil (durch ein Tab mit eindeutiger Bezeichnung) auf das Impressum hinzuweisen. Ob damit jedoch alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist noch nicht eindeutig entschieden worden.

Darüber hinaus gibt es auch noch das Problem, dass auf mobilen Geräten je nach App und Betriebssystem die Facebookseiten anders dargestellt und auch Änderungen an diesem Erscheinungsbild häufig (seitens Facebook oder der App Entwickler) vorgenommen werden. Dadurch ist es nur schwer zu garantieren, dass das Impressum jedem Nutzer in ausreichender Form angezeigt wird.

Interessante Links zum Thema:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013 – I-20 U 75/13
E-Recht 24

Es bleibt zu hoffen, dass diese unklare Lage in Zukunft aufgeklärt wird. Ein modernes Unternehmen kann heutzutage auf Facebook als Kontaktplattform kaum verzichten.