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Meinung vom Bundesjustizministerium: Anschauen von Videostreams keine Urheberrechtsverletzung

Das Bundesjustizministerium hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema Videostream geantwortet. Aus dieser Antwort geht hervor, dass das bloße Betrachten eines Videostreams nach Meinung des Bundesjustizministeriums keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies berichtet Spiegel Online.

Es wird jedoch von der Bundesregierung gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Videostreaming durch die Gerichte geklärt werden müsse. Endgültig entscheiden könne dies nur der Europäische Gerichtshof.