Bewertungsportale im Internet haben mittlerweile einen hohen Einfluss auf die Entscheidungen potentieller Kunden. Umso wichtiger ist es, dass kein Unfug mit diesen Möglichkeiten betrieben wird. Auf der anderen Seite soll auch die Anonymität im Internet geschützt werden.
Das BGH hat jetzt entschieden: Die Anonymität muss gewahrt bleiben, wenn die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten wird. Somit sind Betreiber von Bewertungsportalen nicht berechtigt Nutzerdaten (im Falle einer strittigen Bewertung) herauszugeben.
Die „Opfer“ haben jedoch die Möglichkeit, ungerechtfertigte Bewertungen durch den Portalbetreiber löschen zu lassen.