Zum 13.06.2014 treten zahlreiche Änderungen zum Widerrufsrecht für Dienstleister und Webshopbetreiber in Kraft. Ziel der EU-Verbraucherrechterichtlinie ist es, dass Widerrufsrecht für die Anbieter als auch für ihre Kunden transparenter zu gestalten.
Einige wichtige Änderungen:
– Rücksendekosten trägt der Verbraucher (muss vertraglich vereinbart werden)
– die Widerrufspflicht wird festgelegt (einheitliche Frist von 14 Tagen, ein Monat wenn nach dem Vertragsabschluß die Belehrung nicht schriftlich an den Kunden geschickt wurde)
– Downloads sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
– ein Widerruf kann nun auch telefonisch erfolgen
– der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden (das Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus)
– bei einem rechtmäßigem Widerruf muss das Geld an den Verbraucher innerhalb von 14 Tagen erstattet werden
– es gibt kein Rückgaberecht mehr (konnte optional vereinbart werden)
– europaweite Gültigkeit eines einheitlichen Widerrufsrechts ab dem 13.06.2014
– Händler müssen Ihren Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
Händlern wird ab dem 13.06.14 eine „Musterwiderrufsbelehrung“ zur Verfügung gestellt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, eine bloße Übernahme ist kaum möglich. Es gibt zahlreiche Ausnahmen und die Belehrung muss in den meisten Fällen individuell angepasst werden, um Gültigkeit zu besitzen und somit abmahnsicher zu sein. Es wird geraten, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Übrigens gibt es bei diesen Änderungen keine Übergangszeit wie etwa bei der SEPA Umstellung. Jeder Händler muss seinen Shop bis zum Stichtag angepasst haben !
Quellen/Links:
http://verbraucherschutz.de/anderungen-2014-fur-onlineshops-widerrufsrecht/