Wichtige Information für Betreiber von Websites oder Webshops (auch betroffen zahlreiche Verkaufsplattformen wie Amazon, Ebay, Dawanda etc.):
Die Like Buttons (wie Sie von Facebook angeboten werden) sind datenschutzwidrig und können abgemahnt werden. Eine reine Verlinkung zu Facebook (es werden keine Daten vorab versendet) ist weiterhin erlaubt.
Weitere Informationen zur Entscheidung LG Düsseldorf (Urteil vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15) finden Sie unter:
http://www.it-recht-kanzlei.de/lg-duesseldorf-facebook-like-button-datenschutzwidrig.html